Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.
Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!
Aktuelles
Beitragspause
Liebe Leserinnen und Leser, Liebe Mandanten, wir, das Officenter-Team, verabschieden uns in die Sommerferien und machen eine Beitragspause. Ab dem 13.09.2023 können Sie wieder wie gewohnt unsere neuesten Beiträge mit spannenden, neuen Themen wöchentlich genießen. Wir...
Rückzahlung der Corona-Soforthilfen
Ist ein Betrieb wegen der Rückzahlung existenzgefährdet, kann sie auch erlassen werden. Ein entsprechender Antrag ist laut Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie voraussichtlich ab Anfang Juli über die Online-Plattform möglich. Ein...
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.

