Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.

Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!

Aktuelles

Coronahilfen: Hälfte der Anträge ist bislang abgearbeitet

Corona ist auch fünf Jahre nach Ausbruch des Virus noch in aller Munde. Derzeit geht es vor allem um die Abarbeitung der Anträge auf Coronahilfen. Dazu lässt Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut vermelden: Etwa 50 Prozent sind abgearbeitet. Damit liege...

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Airbnb & Co.

Regeln für Mieteinnahmen Onlineportale wie Airbnb melden dem Fiskus die Einkünfte von Privatpersonen. Mieteinnahmen bis 520 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Beiträge über der Freigrenze müssen komplett versteuert werden, und eine Steuererklärung ist dann Pflicht....

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Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.