Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel: Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Pflichten der OFFICENTER GmbH als Dienstleistungsanbieter einerseits und des Kunden andererseits sowie die Abwicklung der zwischen dem Kunden und der OFFICENTER GmbH geschlossenen Verträge und sind gerichtet an unsere unternehmerisch tätigen Kunden bzw. Kaufleute im Sinne des § 14 Absatz 1 BGB (Unternehmer), sowie Privatpersonen. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen. Die Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der OFFICENTER GmbH (Anbieter) mit dem Kunden. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten hinsichtlich der einzelnen Leistungen werden dem Kunden durch elektronische oder postalische Übermittlung mitgeteilt. Die OFFICENTER GmbH weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die jeweilige Änderung und auf ein ggf. bestehendes außerordentliches Kündigungsrecht hin. Der Kunde hat dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung nach Ablauf des Monats als genehmigt.
3. Bei Bestellungen gilt ferner: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der OFFICENTER GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der OFFICENTER GmbH anzuzeigen.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die OFFICENTER GmbH erbringt für den Kunden Leistungen gemäß der beiliegenden gültigen Preisliste, des ausführlichen Angebots und/oder aufgrund eines gesondert geschlossenen Vertrages. Neben den in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die in den Produkt- und Leistungsbeschreibungen oder der Preisliste enthaltenen Erklärungen und Beschreibungen der angebotenen Dienstleistungen übernimmt die OFFICENTER GmbH keine Gewähr.
2. Angebote der OFFICENTER GmbH behalten, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer behält sich die OFFICENTER GmbH vor. Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, kann die OFFICENTER GmbH innerhalb von zwei Wochen ab Zugang annehmen.
§ 3 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der OFFICENTER GmbH alle zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen notwendigen Angaben und Informationen zu machen bzw. Unterlagen in der jeweils aktuellen Form zur Verfügung zu stellen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der OFFICENTER GmbH weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen; dies gilt insbesondere für den Inhalt von Briefen, Fernschreiben, Telefonaten, Werbemedien, Mitteilungen oder Handlungen, die von der OFFICENTER GmbH im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die die OFFICENTER GmbH aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Auf Verlangen der OFFICENTER GmbH hat der Kunde alle Informationen, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
3. Sobald dem Kunden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch die OFFICENTER GmbH, ihre Mitarbeiter oder Partner möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden, obliegt es dem Kunden in ihm zumutbaren Umfang – durch Rückruf bei dem Anrufer und/oder andere dafür geeignete Maßnahmen – diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Kunden oder dessen Vertragspartner haben könnten.
4. Ein schuldhaftes Verletzen der Mitwirkungspflichten des Kunden liegt insbesondere bei unzureichender Informationsweitergabe und Unterrichtung oder unzureichender Datensicherung (Backup) vor. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragsverhältnis und den entsprechenden Dienstleistungen der OFFICENTER GmbH. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Alle aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Versandkosten und der jeweils am Auslieferungstag gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
2. Die Leistungsentgelte für die erbrachten Dienstleistungen werden – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde – mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 10 Tagen dem auf der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein, die Zahlung hat durch Überweisung auf das von der OFFICENTER GmbH ausgewiesene Konto zu erfolgen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die OFFICENTER GmbH verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
3. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes unverzüglich nach Erhalt der Rechnung direkt an die OFFICENTER GmbH zu erheben, damit eine Prüfung erfolgen kann. Die Erhebung von Einwendungen hat dabei keinen Einfluss auf die Fälligkeit des Leistungsentgeltes, solange die OFFICENTER GmbH die Einwendungen nicht als berechtigt erkennt. Sie berechtigt den Kunden insbesondere nicht, bereits gezahlte Beträge zurück zu fordern (Rücklastschrift).
4. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 288 BGB. Ferner behält sich die OFFICENTER GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen sowie die Dienstleistungen einzustellen und erstellte Unterlagen zurückzubehalten.
5. Alle Forderungen der Officenter GmbH werden im Übrigen sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn der Officenter GmbH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen ist die Officenter GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
6. Ist Vertragsgegenstand eine wiederkehrende Leistung so ist die OFFICENTER GmbH berechtigt, vom Kunden – soweit nicht anders vereinbart – jeweils zum 15. eines Monats im Voraus eine regelmäßige Zahlung zu verlangen.
7. Die OFFICENTER GmbH ist berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die OFFICENTER GmbH ferner berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Kunde wird hiervon unterrichtet.
§ 5 Lieferzeit, Gefahrübergang und Aufrechnung
1. Der Beginn der von der OFFICENTER GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die OFFICENTER GmbH berechtigt, die insoweit entstehenden Schäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Werden Unterlagen oder Datenträger, die im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen erstellt wurden, auf Wunsch des Kunden an diesen versandt oder befindet sich dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume der OFFICENTER GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sachen auf den Kunden über. Dasselbe gilt auch bei der Abholung von Unterlagen oder Datenträgern, die zur Erbringung der Dienstleistung notwendig sind und auf Wunsch des Kunden bei diesem abgeholt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versandkosten trägt.
3. Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch die OFFICENTER GmbH anerkannt wurden.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate.
2. Für Berichtigungen und Nachprüfungen von fehlerhaften Informationen und Daten, die durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter, Dritte oder durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler verursacht werden, besteht keine Gewährleistung. Dasselbe gilt, soweit Änderungen von fehlerhaften Informationen oder Daten ohne Zustimmung der OFFICENTER GmbH durch den Kunden vorgenommen werden.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Dienstleistungen und damit im Zusammenhang erstellte Datenträger und Unterlagen sofort auf offensichtliche Fehler und fehlende Unterlagen zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich gegenüber der OFFICENTER GmbH mitzuteilen. Unterlässt er dies, so kann er gegenüber der OFFICENTER GmbH keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler mehr geltend machen.
4. Zur Durchführung einer erforderlichen Nacherfüllung stehen der OFFICENTER GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
5. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen, schriftlichen Unterlagen oder Online-Dokumenten, sowie weitere Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die OFFICENTER GmbH hergeleitet werden können.
§ 7 Haftungsbeschränkung und Eigentumsvorbehalt
1. Die OFFICENTER GmbH haftet für Schäden, die nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die OFFICENTER GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Falle einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
2. Die OFFICENTER GmbH haftet nicht für solche Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen sowie den in § 3 genannten Mitwirkungs- und Schadensminimierungspflichten schuldhaft nicht nachkommt. Ziffern 1 und 2 gelten auch für Erfüllungsgehilfen der OFFICENTER GmbH.
3. Die Haftung der OFFICENTER GmbH für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter – insbesondere Telekommunikationsdiensteanbietern wie z.B. der Deutschen Telekom AG oder Mobilfunknetzbetreibern und Serviceprovidern – entstehen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Die OFFICENTER GmbH haftet auch nicht für Partnerunternehmen, für die diese lediglich als Mittler auftritt wie z.B. Druckereien oder Messeständebetreiber usw. Hier haften die Partner gemäß ihren eigenen Vertragsbedingungen und AGB’s.
5. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins für die Vertragserfüllung oder Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen insbesondere auf höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder Verfügbarkeitsausfällen oder Störungen in den Leitungen und Netzen der Telekommunikationsdiensteanbieter und -netzbetreiber oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der OFFICENTER GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird der Leistungszeitpunkt angemessen verlängert, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Eine weitergehende Haftung ist für diese Fälle ausgeschlossen. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der OFFICENTER GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die OFFICENTER GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Dasselbe gilt auch, wenn der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages verlangt, die der OFFICENTER GmbH eine Einhaltung des Leistungszeitpunktes unmöglich machen, obwohl diese die Umstände nicht zu vertreten hat.
6. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen und Aufstellungen etc., behält sich die OFFICENTER GmbH bis zur vollständigen Bezahlung ein Eigentums- und Urheberrecht vor (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt und darf diese Dritten auch nicht zugänglich machen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die OFFICENTER GmbH unverzüglich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
7. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Unterlagen veräußert und die OFFICENTER GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der OFFICENTER GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der OFFICENTER GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
8. Die OFFICENTER GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen und ihrem Vorbehaltseigentum abzutreten. Ist dies der Fall, wird dem Kunden die Abtretung durch die OFFICENTER GmbH angezeigt. Nach Abtretungsanzeige sind sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den von der OFFICENTER GmbH benannten Abtretungsempfänger zu leisten. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der OFFICENTER GmbH nur mit deren schriftlicher Einwilligung abtreten.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Der Kunde und die OFFICENTER GmbH verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn diese Informationen sind ohnehin bekannt. Unterlagen und andere Informationen, die der Kunde aufgrund der Geschäftsbeziehung von der OFFICENTER GmbH erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
2. Die bei der Nutzung der angebotenen Dienstleistungen angegebenen oder im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten und Informationen werden von der OFFICENTER GmbH absolut vertraulich und entsprechend den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Die OFFICENTER GmbH verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Bearbeitung der Kundenanfragen zu nutzen. Eine Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten für Zwecke der Beratung, der Werbung und der Marktforschung durch die OFFICENTER GmbH erfolgt ausschließlich mit seiner ausdrücklichen Zustimmung. Die Einwilligung kann der Kunde dabei jederzeit gegenüber der OFFICENTER GmbH schriftlich widerrufen.
§ 9 Kündigungsfristen
1. Haben die Vertragsparteien einen Vertrag geschlossen, der eine wiederkehrende Leistung oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis zum Gegenstand hat, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag erstmalig nach Ablauf von sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatswechsel zu kündigen. Die Kündigung muss dabei schriftlich gegenüber der OFFICENTER GmbH angezeigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien, wegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt (§ 314 BGB).
2. Die OFFICENTER GmbH ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütungen aus zwei Rechnungsläufen in Verzug gerät oder anderweitig schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt. Der außerordentlichen Kündigung hat eine zweimalige schriftliche Aufforderung zur Einhaltung der vertraglichen Pflichten vorauszugehen.
§ 10 Sonstiges und Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die Bestimmungen unvollständig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien eine wirksame, den Zweck erfüllende Bestimmung zu treffen, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien gerecht wird.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie von der OFFICENTER GmbH schriftlich bestätigt werden.
3. Gerichtsstand für sämtliche, auch andernorts erbrachte Dienstleistungen sowie Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der OFFICENTER GmbH in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand Mai 2016.
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.