Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.

Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!

Aktuelles

Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfristen für einige Buchführungsunterlagen wurden verkürzt. So sind Buchungsbelege, wie z. B. Rechnungskopien oder Lohn- und Gehaltslisten, nunmehr statt zehn Jahre nur noch acht Jahre aufzubewahren. Welche Unterlagen Sie vernichten können, finden Sie...

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Ausgaben für soziale Leistungen 2023 gestiegen

Nach vorläufigen Ergebnissen des Bundesarbeitsministeriums wurden im Jahr 2023 insgesamt rund 1.249 Milliarden Euro für soziale Leistungen ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 5,2 Prozent. Quelle: BdSt

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Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.