Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.

Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
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Aktuelles

Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023 gestiegen

Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhalspflichten erfüllen können. Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.402,28 Euro...

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Bundesanteil an der Umsatzsteuer gestiegen

Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer in Höhe von 284,85 Milliarden Euro belief sich im vergangenen Jahr auf 46,6 Prozent, was rund 132,8 Milliarden Euro entspricht. Der Bundesanteil sei um rund 1,5 Prozentpunkten angestiegen, berichtet die...

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Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.