Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.
Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
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Aktuelles
Mehrbelastung durch kalte Progression
Die kalte Progression bezeichnet das Zusammenspiel aus Inflation und Einkommensteuertarif. Die inflationsgetriebene kalte Progression belastete die Steuerzahlenden im Jahr 2022 mit 10,9 Milliarden Euro. Dies zeigen Berechnungen des ifo Instituts. Nach dieser Studie...
Einnahmen aus der Anlage der Erhaltungsrücklage
Zinsen, die der Beteiligte aus der verzinslichen Anlage der Erhaltungsrücklage erzielt, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Hier erfolgt bereits ein Abgeltungssteuerabzug durch das jeweilige Kreditinstitut. Gegebenenfalls zu viel bezahlte Abgeltungssteuer...
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.

