Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.
Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
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Aktuelles
Rentenbesteuerung
Nach der bisherigen Regelung steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente für den Rentnerjahrgang 2023 (erstmaliger Bezug der Rente in 2023) auf 83 Prozent (beim Rentnerjahrgang 2022 waren es noch 82 Prozent). Allerdings ist hier eine rückwirkende Änderung geplant,...
Umsatzsteuer auf Restaurantumsätze
Für Restaurants bleibt es weiterhin bei der günstigeren Regelung, wonach der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7 Prozent) auf alle Restaurantleistungen – außer Getränke – angewendet werden darf. Die Regelung endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023. Quelle: BdSt
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.

