Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.
Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
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Aktuelles
Steuerzahler profitieren von Entfernungspauschale
Nach Angaben der Bundesregierung werden durch die Entfernungspauschale im Jahr 2025 12,4 Millionen Pendler um insgesamt 4,9 Mrd. Euro entlastet. Für das Jahr 2021 liegen die aktuellsten Daten aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik hinsichtlich der...
1,2 Milliarden Euro Erbschaftsteuer in Baden-Württemberg
Im Jahr 2024 waren allein in Baden-Württemberg 20.122 Erbschaften und Schenkungen steuerpflichtig, so das statistische Landesamt. Bei fast 80 Prozent dieser Fälle handelt es sich um Erbschaften. Das Land, dem die Erbschaft- und Schenkungsteuer zusteht, konnte dadurch...
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.