Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.

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Aktuelles

Beitragspause

Liebe Leserinnen und Leser, Liebe Mandanten, wir, das Officenter-Team, verabschieden uns in die Sommerferien und machen eine Beitragspause. Ab dem 11.09.2024 können Sie wieder wie gewohnt unsere neuesten Beiträge mit spannenden, neuen Themen wöchentlich genießen. Wir...

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Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag der das Existenzminimum des Kindes steuerfrei belässt, steigt 2024 von 8.952 Euro auf 9.312 Euro im Jahr. Quelle: BdSt

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Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.