Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.
Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!
Aktuelles
eRechnung
Der Gesetzgeber hat beschlossen, für alle Umsätze zwischen Unternehmen (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend eine elektronische Rechnung einzuführen. Dies geschieht im Vorgriff auf eine EU-weit verbindliche eRechnung und eines EU-weiten Meldesystems zur Eindämmung von...
Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfristen für einige Buchführungsunterlagen wurden verkürzt. So sind Buchungsbelege, wie z. B. Rechnungskopien oder Lohn- und Gehaltslisten, nunmehr statt zehn Jahre nur noch acht Jahre aufzubewahren. Welche Unterlagen Sie vernichten können, finden Sie...
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.

