Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.

Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!

Aktuelles

Umsatzsteuer für Kleinunternehmer

Welche Umsatzgrenze gilt für Gründer? Nimmt ein Steuerzahler eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, so darf der Umsatz ab 2025 25.000 Euro im Gründungsjahr nicht übersteigen. Der Umsatz, der die 25.000 Euro übersteigen...

mehr lesen

Umsatzsteuer für Kleinunternehmer

Kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden? Auf die Regelung für Kleinunternehmer kann verzichtet werden. Dies lohnt sich beispielweise, wenn hohe Vorsteuerbeiträge aus Investitionen geltend gemacht werden sollen. An einen einmal erklärten Verzicht ist...

mehr lesen

Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.