Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.

Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!

Aktuelles

Abfindung und Kirchensteuer

Bei außerordentlichen Erträgen wie Abfindungen oder der Abgabe bzw. dem Verkauf eines Betriebs kann ein Antrag auf einen 50-prozentigen Teilerlass der Kirchensteuer bei der entsprechenden Kirchensteuerstelle der Landeskirche oder des Bistums gestellt werden. Ein...

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Spenden

Gutes tun und sparen Alle Steuerzahler können Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen als Sonderausgaben absetzen. Bis 300 Euro reicht der einfache Nachweis per Kontoauszug mit Angaben zum Spender und Empfänger. Bei höheren Beträgen braucht man eine...

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Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.