Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.

Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!

Aktuelles

Geringfügig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze

Im Juni vergangenen Jahres hat es laut Bundesregierung rund eine Millionen Minijobber im Alter über der Regelaltersgrenze (je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren) gegeben. Die Quote der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung in dieser Altersgruppe betrug 5,7...

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Erneute Rekordeinnahme aus Hundesteuer

Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober 2023 mittgeteilt hat, nahmen die öffentliche Kassen im Jahr 2022 rund 414 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein – eine neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies ein Plus von...

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Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.