Die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist zum 1. Juli 2023 um 1,3 Prozent auf 8.383 Euro (bisher 8.275 Euro) angehoben worden. Ebenfalls wurden die Kostenpauschale um 6,3 Prozent auf 2.520 Euro (bisher 2.731 Euro) und der Vorsorgebeitrag für die Altersvorsorge um 3,55 Prozent auf 1.967 Euro (bislang 1.900 Euro) angehoben.

Quelle: BdSt