Grundfreibetrag

Im Jahr 2024 steigt der jährliche Freibetrag, der das steuerliche Existenzminimum bei der Einkommensteuer freistellen soll, von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.604 Euro fällt bei einem Alleinstehenden erst ab einem zu versteuerten Einkommen von 11.605 Euro – bei Ehegatten ab 23.210 Euro – Einkommensteuer an.

Quelle: BdSt