Bayern hat im Juni Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz des Bundes eingereicht. Mit dem Antrag soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden.

Quelle: BdSt