Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.
Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!
Aktuelles
Neue Bank Regelung
Ab dem 9. Oktober 2025 gelten in der EU neue Bankregeln: Banken müssen bei jeder Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername und die IBAN übereinstimmen. Zudem muss das Recht auf kostenlose Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr (auch an Feiertagen) und auf...
Rückgang bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern
Im Jahr 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt 251.900 Wohnungen in Deutschland fertiggestellt und damit 14,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Besonders drastisch ist der Rückgang bei den neueinrichteten Ein- und Zweifamilienhäusern: Die Zahl der...
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.