Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.
Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
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Aktuelles
Rückgang bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern
Im Jahr 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt 251.900 Wohnungen in Deutschland fertiggestellt und damit 14,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Besonders drastisch ist der Rückgang bei den neueinrichteten Ein- und Zweifamilienhäusern: Die Zahl der...
Mindestlohn: Kommission will Erhöhung in zwei Stufen ab 2026
Zum 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde angehoben werden. Quelle:...
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.

