Einführung eines Bürgergeldes

Anstelle von Harz IV (Arbeitslosengeld II) soll ab dem 1. Januar 2023 ein Anspruch auf Bürgergeld entstehen, das eine zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und die Wohnraumüberprüfung vorsieht. Die Regelsätze für die Grundsicherung (Regelsatz Harz IV...