Nach der bisherigen Regelung steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente für den Rentnerjahrgang 2023 (erstmaliger Bezug der Rente in 2023) auf 83 Prozent (beim Rentnerjahrgang 2022 waren es noch 82 Prozent). Allerdings ist hier eine rückwirkende Änderung geplant, wonach der steuerpflichtige Anteil lediglich 82,5 Prozent betragen soll. Die Regelung ist noch nicht im Gesetzgebungsverfahren.

Quelle: BdSt