Bei der letzten Erhöhung der Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) auf 520 Euro, wurde die diese dynamisiert und an den Mindestlohn angepasst. Zum 1. Januar 2024 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro. Damit erhöht sich die Entgeltgrenze für Minijobs auf 538 Euro.

Quelle: BdSt