Zum 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde angehoben werden.

Quelle: BdSt