Die Einnahme aus Vermietung und Verpachtung sollen steuerfrei bleiben, wenn sie im Veranlagungszeitraum insgesamt weniger als 1.000 Euro betragen. Sind die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Ausgaben höher als die Einnahmen, kann dieser Verlust auf Antrag berücksichtig werden.

Quelle: BdSt