Die Bundesregierung hat am 10. September 2025 den Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Wichtig für die Steuerzahler ist die Maßnahme, dass ab dem Jahr 2026 schon ab dem ersten Kilometer die Entfernungspauschale von 38 Cent gelten soll. Bislang werden für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro Kilometer gewährt. Erst ab dem 21. Kilometer können Arbeitnehmer derzeit 38 Cent ansetzen.

Quelle: BdSt