Wohngeldempfänger sollen für die anstehende Heizperiode einen einmaligen Zuschuss erhalten. Ein-Personen-Haushalte bekommen 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro. Für jede weitere Person sollen 100 Euro gezahlt werden. Ab 1. Januar 2023 sollen eine sogenannte Klimakomponente und Heizkostenpauschale im Zuge einer Wohngeld-Reform dauerhaft Bestandteil der Leistung sein. Zudem soll der Berechtigtenkreis ausgeweitet werden.

Quelle: BdSt