Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2026 auf 259 Euro monatlich.
Erhöhung des Sofortzuschlages im SGB II, SGB XII, SGB XIV, AsylbLG und BKGG ab Januar 2025 von 20 Euro auf 25 Euro monatlich.
Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital.
Digitalisierung der Sterbefallanzeige.
Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Gewährung von Kindergeld und von Freibeträgen für Kinder an Unionsbürger.
Quelle: b.b.h.