Qualifizierung zahlt sie aus:

Am Sprachkurs vor dem Urlaub beteiligt sich das Finanzamt nicht. Die Kosten für Seminare, Abendkurse oder Lehrgänge sind aber absetzbar, sofern sie die berufliche Qualifikation fördern. Kursgebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten oder Fahrtkosten für den Hin- und Rückweg werden in der Anlage N unter Fortbildungskosten eingetragen.

Quelle: Guter Rat