Kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden?

Auf die Regelung für Kleinunternehmer kann verzichtet werden. Dies lohnt sich beispielweise, wenn hohe Vorsteuerbeiträge aus Investitionen geltend gemacht werden sollen. An einen einmal erklärten Verzicht ist man mindestens fünf Jahre gebunden.

Quelle: BdSt