Welche Umsatzgrenze gilt für Gründer?

Nimmt ein Steuerzahler eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, so darf der Umsatz ab 2025 25.000 Euro im Gründungsjahr nicht übersteigen. Der Umsatz, der die 25.000 Euro übersteigen lässt, unterliegt bereits der Umsatzsteuer.

Quelle: BdSt