Gutes tun und sparen

Alle Steuerzahler können Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen als Sonderausgaben absetzen. Bis 300 Euro reicht der einfache Nachweis per Kontoauszug mit Angaben zum Spender und Empfänger. Bei höheren Beträgen braucht man eine Spendenbescheinigung.

Quelle: Guter Rat + VLH