Bund der Steuerzahler: Auch Entgeltgrenze für Minijobs erhöht
Seit 1. Oktober 2022 gilt eine Lohnuntergrenze von 12 Euro je Stunde. Mit den Gehaltsabrechnungen in diesem Monat müssen die Arbeitgeber deshalb die Entgelte der Beschäftigten kontrollieren und in entsprechenden Fällen anpassen. Die Anpassung ist verpflichtend. Gleichzeitig wurde der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst. Damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird die Minijob-Grenze auf 520 Euro erhöht und künftig gleitend angepasst, wenn der Mindestlohn weiter angehoben wird. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Quelle: BdSt