Ist ein Betrieb wegen der Rückzahlung existenzgefährdet, kann sie auch erlassen werden. Ein entsprechender Antrag ist laut Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie voraussichtlich ab Anfang Juli über die Online-Plattform möglich. Ein Erlass, ggf. auch teilweise, ist so möglich.

Quelle:b.b.h.