Wie abgerechnet wird

Bei Dienstreisen zählt nicht nur die einfache Entfernung, sondern die für die Hin- und Rückfahrt. Dazu werden entweder die tatsächlichen Fahrtkosten abgesetzt oder die einheitliche Pauschale von 30 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem eigenen Auto. Eine Erhöhung ab dem 21. Kilometer gibt es nicht.

Quelle: Guter Rat + VLH