Die steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und Reisekostenvergütung bei betrieblichen und beruflich veranlassten Auslandreisen wurden für einige Länder erhöht. Die neuen Pauschbeträge gelten für Reisetage ab dem 1. Januar 2023. Die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und für Übernachtungskostenbei Auslandsreisen können dem BdSt-Info-Service Nr. 28 „Reisekostensätze 2023“ entnommen werden (www.steuerzahler.de).

Quelle: BdSt