Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Dieser Mutterschutz steht Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, nach bisheriger Rechtslage nicht zu. Das ändert sich künftig: Ab dem 1. Juni 2025 haben auch Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden.

Quelle: BdSt