Bei der Prüfung, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist weiterhin das regelmäßige Entgelt maßgeblich. Dabei darf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 520 Euro nicht übersteigen. Die Grenze liegt damit bei 6.240 Euro bei einer Beschäftigung über zwölf Monate.
Quelle: AOK Baden-Württemberg. Die Gesundheitskasse.