Wann die Pauschale zählt

Wer sein Handy, Festnetztelefon oder den Internetanschluss für berufliche Zwecke nutzt, kann die Kosten absetzen. Entweder pauschal mit 20 Prozent der monatlichen Auslagen (Höchstgrenze: 20 Euro im Monat) oder per Einzelnachweis der Kosten für dienstliche Zwecke.

Quelle: Guter Rat + VLH