Seit dem 26. Oktober 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuerfrei und beitragsfrei zur Sozialversicherung als Inflationsausgleich zukommen lassen. Für die Beschäftigten besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Prämie.

Quelle AOK Baden-Württemberg. Die Gesundheitskasse.