Das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und das Justizkostenrechts veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht insbesondere die Erhöhung der Gerichtsgebühren um linear ca.6 Prozent vor. So steigt eine Gerichtsgebühr bei einem Streitwert von z:B. 1.000 Euro von 58 auf 61 Euro.

Quelle: BdSt