Die Entfernungspauschale für Fernpendelnde (ab dem 21. Kilometer) wurde befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Bis zum 20. Kilometer bleibt es bei den 30 Cent je Kilometer. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Fernpendelnde übertragen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen. Sie zahlen keine Einkommensteuer und profitieren daher nicht von der Erhöhung der Entfernungspauschale.

Quelle: AOK Baden-Württemberg. Die Gesundheitskasse.