Begünstigt sind auch der Austausch und die Installation defekt Komponenten einer PV-Anlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt. Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen ist für Kleinunternehmer nicht möglich.

Quelle: BdSt