Der Bundesrat hat eine Anpassung der Steuerberatungsgebührenverordnung beschlossen. Die letzte Anpassung fand 2020 statt, seitdem sind die Personal- und Sachkosten deutlich angestiegen. Unter anderem steigen die Wertgebühren um 6 Prozent, die mittlere Betragsrahmengebühr für Lohnbuchführung um 9 Prozent und der mittlere Gebührensatz der Zeitgebühr um 9 Prozent.

Quelle: BdSt