Die Grundbedarfsätze des BAföG werden um fünf Prozent von 452 Euro auf 475 Euro im Monat angehoben. Darüber hinaus auch die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro im Monat. Die vorgesehenen Änderungen werden zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Quelle: BdSt