Der Gesetzgeber hat beschlossen, für alle Umsätze zwischen Unternehmen (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend eine elektronische Rechnung einzuführen. Dies geschieht im Vorgriff auf eine EU-weit verbindliche eRechnung und eines EU-weiten Meldesystems zur Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug.

Quelle: BdSt