Anstelle von Harz IV (Arbeitslosengeld II) soll ab dem 1. Januar 2023 ein Anspruch auf Bürgergeld entstehen, das eine zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und die Wohnraumüberprüfung vorsieht. Die Regelsätze für die Grundsicherung (Regelsatz Harz IV 2022 für einen Alleinstehenden 449 Euro) sollen „angemessen steigen´´. Das neue Bürgergeld soll bessere Zuverdienstmöglichkeiten bieten. Es soll eine gelockerte Prüfung von Vermögen geben und harte Sanktionen gegen Arbeitssuchende, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, sollen entfallen. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes ist für dieses Jahr geplant.

Quelle: BdSt