Die Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, widerspricht nach Ansicht des Bundesrechnungshofs dem ursprünglichen Ziel des Gesetzgebers und den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Deshalb hält er es für zwingend erforderlich, die Fehlentwicklungen zu beseitigen. Er hat das Bundesfinanzministerium zu einer zügigen Gesetzesinitiativ aufgefordert, um Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen.
Quelle: BdSt