Ab April 2024 erhalten Eltern nur noch bis zu einem gemeinsamen Einkommen von 200.000 Euro im Jahr Elterngeld. Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro pro Jahr. Für Alleinerziehende liegt die Grenze künftig bei 150.000 Euro Jahreseinkommen.

Quelle: BdSt