Saisonarbeit

Seit dem EU-Beitritt einiger osteuropäischer Länder insbesondere Polen und Rumänien, haben sich die Bestimmungen in der Sozialversicherungspflicht und damit der Lohnabrechnung ausländischer Arbeitnehmer geändert. Je nach Status des Arbeitnehmers werden diese Personen nach deutschem oder dem jeweiligen Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes beurteilt.

Neben der Lohnbuchhaltung für Arbeitnehmer übernehmen wir gerne die Abrechnungen für ausländische Saisonarbeiter, wie Sie häufig beispielsweise in der Landwirtschaft, im Baugewerbe oder in Hotel und Gastronomie anzutreffen sind.

Unsere Muttersprachler unterstützen Sie bei Ihrer Korrespondenz mit den entsprechenden ausländischen Institutionen und Sozialversicherungsanstalten und übernehmen die Erstellung der Abrechnungen. Ebenso wie die komplette Abwicklung aller Vorgänge von der Meldung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers über die Abführung der korrekten Beiträge, bis zum fertigen Überweisungsträger.

Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.